Vereinbarung

Zahlungen

Die Kurse werden pro Quartal berechnet.

1. Quartal; 5. Woche – 16. Woche

2. Quartal; 19. Woche – 28. Woche

3. Quartal; 34 Woche – 45. Woche

4. Quartal; 46. Woche – 4. Woche

Der Kursbeitrag ist jeweils im Voraus bar zu bezahlen. Die Kosten eines Quartals betragen Fr. 270.00.

Versäumte Lektionen

Entschuldigte Absenzen können innerhalb des jeweiligen Quartals auch in anderen Gruppen vor- oder nachgeholt werden. Versäumte Lektionen werden jedoch nicht rückvergütet.

Ausfall der Leiterin

Fallen mehr als eine Lektion pro Semester aus, so wird der Kursbeitrag zurückerstattet. Die ausgefallenen Lektionen können auch kompensiert oder durch eine Vertretung erteilt werden.

Ferien und Feiertage

Während der Schulferien der Gemeinde Hombrechtikon sowie an gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht aus.

Kündigung

Die KursteilnehmerInnen gelten für das folgende Quartal als angemeldet, sofern sie sich nicht einen Monat vor Ende des laufenden Quartals schriftlich abmelden.

Bei längerer Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) gelten vom Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung an noch 4 Lektionen als belegt. Maximale Verlängerungszeit 3 Monate. Sondervereinbarungen, wie Verlängerung wegen Auslandaufenthalt nach Absprache.

Haftung

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Kursteilnehmers.

Die Kursleiterin ist einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden angeschlossen.

Gerichtsstand: Meilen               Hombrechtikon, 09.01.2012

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